Kreuztal · Kreis Siegen-Wittgenstein · 30.905 Einwohner
Arbeitsgericht für Kreuztal
Zuständig ist das Arbeitsgericht Siegen mit Sitz in Siegen.
Arbeitsgericht Siegen
- Anschrift
- Arbeitsgericht Siegen
Koblenzer Straße 7
57072 Siegen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 271 384561-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 7:30–14:00 Uhr (Servicezeiten); Sprechzeiten Mo–Fr 8:30–14:00 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 10:00–12:00 Uhr, im Übrigen nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-siegen.nrw.de
- Fax
- +49 271 384561-111
- Website des Gerichts
- arbg-siegen.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Kreuztal zuständig?
Für Kreuztal ist das Arbeitsgericht Siegen zuständig, Koblenzer Straße 7, 57072 Siegen, Telefon +49 271 384561-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Kreuztal geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Siegen ist Mo–Fr 10:00–12:00 Uhr, im Übrigen nach Vereinbarung erreichbar.