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Hessen

Arbeitsgericht Gießen

Zuständig für 115 Städte und Gemeinden mit rund 1.176.083 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Gießen
Aulweg 45
35392 Gießen
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 und 13:30–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Telefonisch Mo–Do 8:30–12:00 und 13:30–14:15 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung
+49 641 6077 0
Fax
+49 611 32761 8510

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Gießen zuständig, festgelegt in § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Gießen?

Anschrift: Aulweg 45, 35392 Gießen. Telefon: +49 641 6077 0. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 und 13:30–14:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@arbg-giessen.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Gießen zuständig?

Für 115 Städte und Gemeinden, darunter Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Nauheim, Friedberg (Hessen), Butzbach, Dillenburg, Büdingen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Gießen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Telefonisch Mo–Do 8:30–12:00 und 13:30–14:15 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Telefon: +49 641 6077 0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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