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Hessen

Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Zuständig für 27 Städte und Gemeinden mit rund 1.271.877 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main
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Servicezeiten
Geschäftszeiten Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; telefonisch Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do 9:00–11:30 Uhr; Mi 12:30–14:30 Uhr
Fax
+49 611 32761 8540

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig, festgelegt in § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Frankfurt am Main?

Anschrift: Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main. Telefon: +49 69 15047 0. Servicezeiten: Geschäftszeiten Mo–Do 8:30–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:00 Uhr; telefonisch Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): verwaltung@arbg-frankfurt.justiz.hessen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zuständig?

Für 27 Städte und Gemeinden, darunter Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Oberursel (Taunus), Hofheim am Taunus, Bad Vilbel, Hattersheim am Main, Kelkheim (Taunus), Friedrichsdorf und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Di, Do 9:00–11:30 Uhr; Mi 12:30–14:30 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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