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Hessen

Arbeitsgericht Fulda

Zuständig für 62 Städte und Gemeinden mit rund 478.260 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Fulda
Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo und Mi 9:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr; telefonisch täglich
+49 661 924 2500
Fax
+49 611 32761 8541

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Fulda zuständig, festgelegt in § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Fulda?

Anschrift: Am Hopfengarten 3, 36037 Fulda. Telefon: +49 661 924 2500. Servicezeiten: Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Fulda zuständig?

Für 62 Städte und Gemeinden, darunter Fulda, Bad Hersfeld, Hünfeld, Künzell, Petersberg, Schlüchtern, Bad Soden-Salmünster, Lauterbach (Hessen) und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Fulda eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo und Mi 9:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr; telefonisch täglich. Telefon: +49 661 924 2500. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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