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Bad Hersfeld · Landkreis Hersfeld-Rotenburg · 30.846 Einwohner

Arbeitsgericht für Bad Hersfeld

Zuständig ist das Arbeitsgericht Fulda mit Sitz in Fulda.

Arbeitsgericht Fulda

Anschrift
Arbeitsgericht Fulda
Am Hopfengarten 3
36037 Fulda
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Servicezeiten
Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo und Mi 9:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr; telefonisch täglich
+49 661 924 2500
Fax
+49 611 32761 8541

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Bad Hersfeld zuständig?

Für Bad Hersfeld ist das Arbeitsgericht Fulda zuständig, Am Hopfengarten 3, 36037 Fulda, Telefon +49 661 924 2500.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Hersfeld geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Fulda ist Mo und Mi 9:30–11:30 und 14:00–15:00 Uhr; telefonisch täglich erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Fulda