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Pulheim · Rhein-Erft-Kreis · 56.150 Einwohner

Arbeitsgericht für Pulheim

Zuständig ist das Arbeitsgericht Köln mit Sitz in Köln.

Arbeitsgericht Köln

Anschrift
Arbeitsgericht Köln
Blumenthalstr. 33
50670 Köln
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr (Öffnungszeiten); telefonisch Mo–Fr 8:30–12:30, Di–Do zusätzlich 13:30–15:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do, Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-koeln.nrw.de
Fax
+49 221 7740-240
Website des Gerichts
arbg-koeln.nrw.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Pulheim zuständig?

Für Pulheim ist das Arbeitsgericht Köln zuständig, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln, Telefon +49 221 7740-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Pulheim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Köln ist Mo, Di, Do, Fr 9:00–13:00 Uhr; Mi 9:00–12:00 und 14:00–15:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Köln