Alfter · Rhein-Sieg-Kreis · 23.719 Einwohner
Arbeitsgericht für Alfter
Zuständig ist das Arbeitsgericht Bonn mit Sitz in Bonn.
Arbeitsgericht Bonn
- Anschrift
- Arbeitsgericht Bonn
Kreuzbergweg 5
53115 Bonn
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 228 98569-0
- Servicezeiten
- Mo–Do 8:30–15:00, Fr 8:30–14:00 Uhr (Kernzeiten, gleitende Arbeitszeit)
- Rechtsantragstelle
- Mo 8:30–12:30 und 13:30–14:30 Uhr; Di–Fr 8:30–12:30 Uhr bzw. nach Vereinbarung
- E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-bonn.nrw.de
- Fax
- +49 228 692381
- Website des Gerichts
- arbg-bonn.nrw.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Alfter zuständig?
Für Alfter ist das Arbeitsgericht Bonn zuständig, Kreuzbergweg 5, 53115 Bonn, Telefon +49 228 98569-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Alfter geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Bonn ist Mo 8:30–12:30 und 13:30–14:30 Uhr; Di–Fr 8:30–12:30 Uhr bzw. nach Vereinbarung erreichbar.