Bad Ems · Rhein-Lahn-Kreis · 10.030 Einwohner
Arbeitsgericht für Bad Ems
Zuständig ist das Arbeitsgericht Koblenz mit Sitz in Koblenz.
Arbeitsgericht Koblenz
- Anschrift
- Arbeitsgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 261 1307-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40432 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.koblenz@arbg.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 261 1307-28510
- Postanschrift
- Postfach
56065 Koblenz - Website des Gerichts
- arbgko.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Bad Ems zuständig?
Für Bad Ems ist das Arbeitsgericht Koblenz zuständig, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 1307-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Ems geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Koblenz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.