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Mülheim-Kärlich · Landkreis Mayen-Koblenz · 11.159 Einwohner

Arbeitsgericht für Mülheim-Kärlich

Zuständig ist das Arbeitsgericht Koblenz mit Sitz in Koblenz.

Arbeitsgericht Koblenz

Anschrift
Arbeitsgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
+49 261 1307-40432
Fax
+49 261 1307-28510
Postanschrift
Postfach
56065 Koblenz
Website des Gerichts
arbgko.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Mülheim-Kärlich zuständig?

Für Mülheim-Kärlich ist das Arbeitsgericht Koblenz zuständig, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, Telefon +49 261 1307-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Mülheim-Kärlich geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Koblenz ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Koblenz