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Rheinland-Pfalz

Arbeitsgericht Kaiserslautern

Zuständig für 316 Städte und Gemeinden mit rund 513.944 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung
+49 631 3721-515
Fax
+49 631 3721-510
Postanschrift
Postfach 3520
67623 Kaiserslautern
Website des Gerichts
arbgkl.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern zuständig, festgelegt in §§ 13, 14 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Kaiserslautern?

Anschrift: Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern. Telefon: +49 631 3721-0. E-Mail (Poststelle): poststelle.kaiserslautern@arbg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern zuständig?

Für 316 Städte und Gemeinden, darunter Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Eisenberg (Pfalz), Landstuhl, Bruchmühlbach-Miesau, Kirchheimbolanden, Ramstein-Miesenbach und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung. Telefon: +49 631 3721-515. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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