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Saarland

Arbeitsgericht Saarland

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 1.012.141 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Saarland
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
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Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr)
+49 681 501-85132
Fax
+49 681 501-83648
Postanschrift
Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig, festgelegt in § 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Saarland?

Anschrift: Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken. Telefon: +49 681 501-05. Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@lag.justiz.saarland.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen, Saarlouis, St. Ingbert, Merzig, St. Wendel und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Saarland eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr). Telefon: +49 681 501-85132. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.