Saarland
Arbeitsgericht Saarland
Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 1.012.141 Einwohnern.
Kontakt
- Anschrift
- Arbeitsgericht Saarland
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 681 501-05
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr)
+49 681 501-85132 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@lag.justiz.saarland.de
- Fax
- +49 681 501-83648
- Postanschrift
- Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken - Website des Gerichts
- saarland.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gerichtsbezirk
Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig, festgelegt in § 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland.
- Saarbrücken182.971 Einw.
- Neunkirchen47.344 Einw.
- Homburg43.382 Einw.
- Völklingen40.952 Einw.
- Saarlouis37.667 Einw.
- St. Ingbert35.453 Einw.
- Merzig31.697 Einw.
- St. Wendel25.441 Einw.
- Dillingen/ Saar21.529 Einw.
- Blieskastel20.197 Einw.
- Lebach19.468 Einw.
- Heusweiler18.427 Einw.
- Püttlingen18.361 Einw.
- Schwalbach18.108 Einw.
- Wadgassen18.025 Einw.
- Bexbach17.793 Einw.
- Schmelz16.981 Einw.
- Eppelborn16.661 Einw.
- Losheim am See16.535 Einw.
- Wadern16.453 Einw.
- Sulzbach/ Saar16.376 Einw.
- Illingen15.935 Einw.
- Schiffweiler15.805 Einw.
- Beckingen15.442 Einw.
- Rehlingen-Siersburg14.932 Einw.
- Riegelsberg14.296 Einw.
- Ottweiler14.255 Einw.
- Saarwellingen13.616 Einw.
- Spiesen-Elversberg13.080 Einw.
- Quierschied12.895 Einw.
- Mettlach12.621 Einw.
- Tholey12.358 Einw.
- Überherrn12.109 Einw.
- Kleinblittersdorf10.856 Einw.
- Mandelbachtal10.844 Einw.
- Marpingen10.297 Einw.
- Kirkel10.191 Einw.
- Friedrichsthal10.180 Einw.
- Merchweiler10.099 Einw.
- Nohfelden9.949 Einw.
- Perl9.503 Einw.
- Wallerfangen9.324 Einw.
- Nalbach9.251 Einw.
- Nonnweiler8.484 Einw.
- Freisen8.115 Einw.
- Großrosseln7.835 Einw.
- Bous7.191 Einw.
- Namborn7.096 Einw.
- Ensdorf6.928 Einw.
- Weiskirchen6.528 Einw.
- Gersheim6.232 Einw.
- Oberthal6.073 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Saarland?
Anschrift: Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken. Telefon: +49 681 501-05. Servicezeiten: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@lag.justiz.saarland.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig?
Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Saarbrücken, Neunkirchen, Homburg, Völklingen, Saarlouis, St. Ingbert, Merzig, St. Wendel und weitere.
Hat das Arbeitsgericht Saarland eine Rechtsantragstelle?
Ja. Zeiten: Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr). Telefon: +49 681 501-85132. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.