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Spiesen-Elversberg · Landkreis Neunkirchen · 13.080 Einwohner

Arbeitsgericht für Spiesen-Elversberg

Zuständig ist das Arbeitsgericht Saarland mit Sitz in Saarbrücken.

Arbeitsgericht Saarland

Anschrift
Arbeitsgericht Saarland
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr)
+49 681 501-85132
Fax
+49 681 501-83648
Postanschrift
Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Spiesen-Elversberg zuständig?

Für Spiesen-Elversberg ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig, Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken, Telefon +49 681 501-05.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Spiesen-Elversberg geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Saarland ist Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Saarland