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Schmelz · Landkreis Saarlouis · 16.981 Einwohner

Arbeitsgericht für Schmelz

Zuständig ist das Arbeitsgericht Saarland mit Sitz in Saarbrücken.

Arbeitsgericht Saarland

Anschrift
Arbeitsgericht Saarland
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Auf der Karte zeigen
Servicezeiten
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Mo, Di, Do 13:30–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr)
+49 681 501-85132
Fax
+49 681 501-83648
Postanschrift
Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Schmelz zuständig?

Für Schmelz ist das Arbeitsgericht Saarland zuständig, Hardenbergstraße 3, 66119 Saarbrücken, Telefon +49 681 501-05.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Schmelz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Saarland ist Termin vorab telefonisch vereinbaren (Tel. 8:30–12:00 Uhr) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Saarland