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Rheinland-Pfalz

Arbeitsgericht Trier

Zuständig für 554 Städte und Gemeinden mit rund 525.583 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr und nach Vereinbarung
+49 651 466-8019
Fax
+49 651 466-7900
Postanschrift
Postfach 1280
54202 Trier
Website des Gerichts
arbgtr.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Trier zuständig, festgelegt in §§ 13, 14 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Trier?

Anschrift: Dietrichstraße 13, 54290 Trier. Telefon: +49 651 466-0. E-Mail (Poststelle): poststelle.trier@arbg.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Trier zuständig?

Für 554 Städte und Gemeinden, darunter Trier, Wittlich, Konz, Bitburg, Morbach, Schweich, Daun, Saarburg und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Trier eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Telefon: +49 651 466-8019. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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