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Konz · Landkreis Trier-Saarburg · 18.121 Einwohner

Arbeitsgericht für Konz

Zuständig ist das Arbeitsgericht Trier mit Sitz in Trier.

Arbeitsgericht Trier

Anschrift
Arbeitsgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr und nach Vereinbarung
+49 651 466-8019
Fax
+49 651 466-7900
Postanschrift
Postfach 1280
54202 Trier
Website des Gerichts
arbgtr.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Konz zuständig?

Für Konz ist das Arbeitsgericht Trier zuständig, Dietrichstraße 13, 54290 Trier, Telefon +49 651 466-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Konz geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Trier ist Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Trier