Morbach · Landkreis Bernkastel-Wittlich · 10.542 Einwohner
Arbeitsgericht für Morbach
Zuständig ist das Arbeitsgericht Trier mit Sitz in Trier.
Arbeitsgericht Trier
- Anschrift
- Arbeitsgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 651 466-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr und nach Vereinbarung
+49 651 466-8019 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.trier@arbg.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 651 466-7900
- Postanschrift
- Postfach 1280
54202 Trier - Website des Gerichts
- arbgtr.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
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Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Morbach zuständig?
Für Morbach ist das Arbeitsgericht Trier zuständig, Dietrichstraße 13, 54290 Trier, Telefon +49 651 466-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Morbach geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Trier ist Mo–Fr 9:00–11:30 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar.