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Zweibrücken · Zweibrücken · 33.323 Einwohner

Arbeitsgericht für Zweibrücken

Zuständig ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern mit Sitz in Kaiserslautern.

Arbeitsgericht Kaiserslautern

Anschrift
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
Auf der Karte zeigen
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung
+49 631 3721-515
Fax
+49 631 3721-510
Postanschrift
Postfach 3520
67623 Kaiserslautern
Website des Gerichts
arbgkl.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Zweibrücken zuständig?

Für Zweibrücken ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern zuständig, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, Telefon +49 631 3721-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Zweibrücken geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Kaiserslautern ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Kaiserslautern