Zweibrücken · Zweibrücken · 33.323 Einwohner
Arbeitsgericht für Zweibrücken
Zuständig ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern mit Sitz in Kaiserslautern.
Arbeitsgericht Kaiserslautern
- Anschrift
- Arbeitsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 631 3721-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung
+49 631 3721-515 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.kaiserslautern@arbg.mjv.rlp.de
- Fax
- +49 631 3721-510
- Postanschrift
- Postfach 3520
67623 Kaiserslautern - Website des Gerichts
- arbgkl.justiz.rlp.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Zweibrücken zuständig?
Für Zweibrücken ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern zuständig, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, Telefon +49 631 3721-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Zweibrücken geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Kaiserslautern ist Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.