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Baden-Württemberg

Arbeitsgericht Freiburg

Zuständig für 193 Städte und Gemeinden mit rund 1.534.505 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Freiburg
Habsburgerstraße 103
79104 Freiburg im Breisgau
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Rechtsantragstelle
Nach Terminvereinbarung üblicherweise Di, Mi, Fr 8:30–11:30 Uhr
+49 761 7080-201
Fax
+49 761 7080-40

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Freiburg zuständig, festgelegt in §§ 1, 2 Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Freiburg?

Anschrift: Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg im Breisgau. Telefon: +49 761 7080-201. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgfreiburg.justiz.bwl.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Freiburg zuständig?

Für 193 Städte und Gemeinden, darunter Freiburg im Breisgau, Offenburg, Lörrach, Lahr/Schwarzwald, Kehl, Rheinfelden (Baden), Weil am Rhein, Emmendingen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Freiburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Nach Terminvereinbarung üblicherweise Di, Mi, Fr 8:30–11:30 Uhr. Telefon: +49 761 7080-201. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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