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St. Georgen im Schwarzwald · Schwarzwald-Baar-Kreis · 12.301 Einwohner

Arbeitsgericht für St. Georgen im Schwarzwald

Zuständig ist das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen mit Sitz in Villingen-Schwenningen.

Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen

Anschrift
Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen
Am Hoptbühl 7/1
78048 Villingen-Schwenningen
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Mo–Do 13:00–15:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di und Fr 8:30–11:00 Uhr
+49 7721 8409-0
Fax
+49 7721 8409-33

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für St. Georgen im Schwarzwald zuständig?

Für St. Georgen im Schwarzwald ist das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen zuständig, Am Hoptbühl 7/1, 78048 Villingen-Schwenningen, Telefon +49 7721 8409-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für St. Georgen im Schwarzwald geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen ist Di und Fr 8:30–11:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen