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Neuenstadt am Kocher · Landkreis Heilbronn · 10.249 Einwohner

Arbeitsgericht für Neuenstadt am Kocher

Zuständig ist das Arbeitsgericht Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Arbeitsgericht Heilbronn

Anschrift
Arbeitsgericht Heilbronn
Paulinenstraße 18
74076 Heilbronn
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Rechtsantragstelle
Di 9:00–12:00 Uhr (Donnerstag bis auf Weiteres geschlossen)
+49 7131 1232-0
Fax
+49 7131 1232-244

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neuenstadt am Kocher zuständig?

Für Neuenstadt am Kocher ist das Arbeitsgericht Heilbronn zuständig, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon +49 7131 1232-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neuenstadt am Kocher geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Heilbronn ist Di 9:00–12:00 Uhr (Donnerstag bis auf Weiteres geschlossen) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Heilbronn