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Weinheim · Rhein-Neckar-Kreis · 45.852 Einwohner

Arbeitsgericht für Weinheim

Zuständig ist das Arbeitsgericht Mannheim mit Sitz in Mannheim.

Arbeitsgericht Mannheim

Anschrift
Arbeitsgericht Mannheim
E 7, 21
68159 Mannheim
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Rechtsantragstelle
Telefonische Terminvereinbarung Mo, Di, Do 8:30–11:00 Uhr (Rückruf); Antragsaufnahme auch per Videotermin
+49 621 292-3090
Fax
+49 621 292-1311

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Weinheim zuständig?

Für Weinheim ist das Arbeitsgericht Mannheim zuständig, E 7, 21, 68159 Mannheim, Telefon +49 621 292-3090.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Weinheim geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Mannheim ist Telefonische Terminvereinbarung Mo, Di, Do 8:30–11:00 Uhr (Rückruf); Antragsaufnahme auch per Videotermin erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Mannheim