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Bayern

Arbeitsgericht Regensburg

Zuständig für 174 Städte und Gemeinden mit rund 1.099.443 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Regensburg
Bertoldstraße 2
93047 Regensburg
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr, Di und Do zusätzlich 14–16 Uhr; Telefonauskunft Mo–Fr 9–11 Uhr
+49 941 5025-323
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-r.bayern.de
Fax
+49 941 5025-300
Postanschrift
Postfach 110162
93014 Regensburg
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Regensburg zuständig, festgelegt in Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz mit Anlage.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Regensburg?

Anschrift: Bertoldstraße 2, 93047 Regensburg. Telefon: +49 941 5025-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-r.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Regensburg zuständig?

Für 174 Städte und Gemeinden, darunter Regensburg, Landshut, Straubing, Neumarkt i. d. OPf., Dingolfing, Kelheim, Regenstauf, Mainburg und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Regensburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Di und Do zusätzlich 14–16 Uhr; Telefonauskunft Mo–Fr 9–11 Uhr. Telefon: +49 941 5025-323. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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