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Bayern

Arbeitsgericht Passau

Zuständig für 145 Städte und Gemeinden mit rund 646.056 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Passau
Eggendobl 4
94034 Passau
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–11.30 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13–15 Uhr (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
+49 851 95949-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-pa.bayern.de
Fax
+49 851 95949-149
Postanschrift
Postfach 1112
94001 Passau
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Passau zuständig, festgelegt in Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz mit Anlage.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Passau?

Anschrift: Eggendobl 4, 94034 Passau. Telefon: +49 851 95949-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-pa.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Passau zuständig?

Für 145 Städte und Gemeinden, darunter Passau, Deggendorf, Vilshofen an der Donau, Pocking, Eggenfelden, Plattling, Pfarrkirchen, Osterhofen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Passau eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–11.30 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13–15 Uhr (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung). Telefon: +49 851 95949-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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