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Bayern

Arbeitsgericht München

Zuständig für 348 Städte und Gemeinden mit rund 3.924.226 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht München
Winzererstraße 106
80797 München
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12.30 Uhr (Nummernausgabe bis 11.30 Uhr); Telefonauskunft Mo–Fr 9–11.30 Uhr
+49 89 30619-343
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-m.bayern.de
Fax
+49 89 30619-298
Postanschrift
Postfach 40 01 80
80701 München
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht München zuständig, festgelegt in Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz mit Anlage.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht München?

Anschrift: Winzererstraße 106, 80797 München. Telefon: +49 89 30619-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-m.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht München zuständig?

Für 348 Städte und Gemeinden, darunter München, Ingolstadt, Freising, Dachau, Germering, Fürstenfeldbruck, Erding, Neuburg a. d. Donau und weitere.

Hat das Arbeitsgericht München eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–12.30 Uhr (Nummernausgabe bis 11.30 Uhr); Telefonauskunft Mo–Fr 9–11.30 Uhr. Telefon: +49 89 30619-343. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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