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Bayern

Arbeitsgericht Nürnberg

Zuständig für 210 Städte und Gemeinden mit rund 1.795.909 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Nürnberg
Roonstraße 20
90429 Nürnberg
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Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr; telefonische Auskunft Mo–Do 9–12 und 13–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr
+49 911 98236-645
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-n.bayern.de
Fax
+49 911 98236-630
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Nürnberg zuständig, festgelegt in Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz mit Anlage.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Nürnberg?

Anschrift: Roonstraße 20, 90429 Nürnberg. Telefon: +49 911 98236-06. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-n.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Nürnberg zuständig?

Für 210 Städte und Gemeinden, darunter Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Zirndorf, Lauf a. d. Pegnitz, Roth und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Nürnberg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; telefonische Auskunft Mo–Do 9–12 und 13–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 911 98236-645. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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