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Bayern

Arbeitsgericht Augsburg

Zuständig für 193 Städte und Gemeinden mit rund 1.248.157 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Augsburg
Frohsinnstraße 2
86150 Augsburg
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Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr
+49 821 71035-555
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-a.bayern.de
Fax
+49 821 71035-999
Postanschrift
Postfach 10 11 52
86001 Augsburg
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Augsburg zuständig, festgelegt in Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz mit Anlage.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Augsburg?

Anschrift: Frohsinnstraße 2, 86150 Augsburg. Telefon: +49 821 71035-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-a.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Augsburg zuständig?

Für 193 Städte und Gemeinden, darunter Augsburg, Neu-Ulm, Friedberg, Königsbrunn, Senden, Gersthofen, Neusäß, Aichach und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Augsburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr. Telefon: +49 821 71035-555. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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