Günzburg · Landkreis Günzburg · 21.423 Einwohner
Arbeitsgericht für Günzburg
Zuständig ist das Arbeitsgericht Augsburg mit Sitz in Augsburg.
Arbeitsgericht Augsburg
- Anschrift
- Arbeitsgericht Augsburg
Frohsinnstraße 2
86150 Augsburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 821 71035-0
- Rechtsantragstelle
- Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr
+49 821 71035-555 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-a.bayern.de
- Fax
- +49 821 71035-999
- Postanschrift
- Postfach 10 11 52
86001 Augsburg - Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Günzburg zuständig?
Für Günzburg ist das Arbeitsgericht Augsburg zuständig, Frohsinnstraße 2, 86150 Augsburg, Telefon +49 821 71035-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Günzburg geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Augsburg ist Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr erreichbar.