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Neu-Ulm · Landkreis Neu-Ulm · 62.641 Einwohner

Arbeitsgericht für Neu-Ulm

Zuständig ist das Arbeitsgericht Augsburg mit Sitz in Augsburg.

Arbeitsgericht Augsburg

Anschrift
Arbeitsgericht Augsburg
Frohsinnstraße 2
86150 Augsburg
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Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr
+49 821 71035-555
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-a.bayern.de
Fax
+49 821 71035-999
Postanschrift
Postfach 10 11 52
86001 Augsburg
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neu-Ulm zuständig?

Für Neu-Ulm ist das Arbeitsgericht Augsburg zuständig, Frohsinnstraße 2, 86150 Augsburg, Telefon +49 821 71035-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neu-Ulm geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Augsburg ist Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 9.30–11.30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Augsburg