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Bayern

Arbeitsgericht Rosenheim

Zuständig für 152 Städte und Gemeinden mit rund 840.322 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
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Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr
+49 8031 22083-51
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-ro.bayern.de
Fax
+49 8031 22083-99
Postanschrift
Postfach 11 14
83012 Rosenheim
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Rosenheim zuständig, festgelegt in Bayerisches Arbeitsgerichte-Organisationsgesetz mit Anlage.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Rosenheim?

Anschrift: Rathausstraße 23, 83022 Rosenheim. Telefon: +49 8031 22083-0. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbg-ro.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Rosenheim zuständig?

Für 152 Städte und Gemeinden, darunter Rosenheim, Waldkraiburg, Mühldorf a. Inn, Traunstein, Traunreut, Burghausen, Kolbermoor, Bad Aibling und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Rosenheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr. Telefon: +49 8031 22083-51. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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