Kolbermoor · Landkreis Rosenheim · 19.094 Einwohner
Arbeitsgericht für Kolbermoor
Zuständig ist das Arbeitsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.
Arbeitsgericht Rosenheim
- Anschrift
- Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8031 22083-0
- Rechtsantragstelle
- Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr
+49 8031 22083-51 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-ro.bayern.de
- Fax
- +49 8031 22083-99
- Postanschrift
- Postfach 11 14
83012 Rosenheim - Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Kolbermoor zuständig?
Für Kolbermoor ist das Arbeitsgericht Rosenheim zuständig, Rathausstraße 23, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 22083-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Kolbermoor geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Rosenheim ist Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr erreichbar.