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Bad Aibling · Landkreis Rosenheim · 18.497 Einwohner

Arbeitsgericht für Bad Aibling

Zuständig ist das Arbeitsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Arbeitsgericht Rosenheim

Anschrift
Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
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Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr
+49 8031 22083-51
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-ro.bayern.de
Fax
+49 8031 22083-99
Postanschrift
Postfach 11 14
83012 Rosenheim
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Bad Aibling zuständig?

Für Bad Aibling ist das Arbeitsgericht Rosenheim zuständig, Rathausstraße 23, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 22083-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Bad Aibling geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Rosenheim ist Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Rosenheim