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Feldkirchen-Westerham · Landkreis Rosenheim · 10.742 Einwohner

Arbeitsgericht für Feldkirchen-Westerham

Zuständig ist das Arbeitsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Arbeitsgericht Rosenheim

Anschrift
Arbeitsgericht Rosenheim
Rathausstraße 23
83022 Rosenheim
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Rechtsantragstelle
Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr
+49 8031 22083-51
E-Mail (Poststelle)
poststelle@arbg-ro.bayern.de
Fax
+49 8031 22083-99
Postanschrift
Postfach 11 14
83012 Rosenheim
Website des Gerichts
arbg.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Feldkirchen-Westerham zuständig?

Für Feldkirchen-Westerham ist das Arbeitsgericht Rosenheim zuständig, Rathausstraße 23, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 22083-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Feldkirchen-Westerham geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Rosenheim ist Nur nach telefonischer Vereinbarung; Telefonauskunft Mo–Fr 8–11.30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Rosenheim