Osterhofen · Landkreis Deggendorf · 12.280 Einwohner
Arbeitsgericht für Osterhofen
Zuständig ist das Arbeitsgericht Passau mit Sitz in Passau.
Arbeitsgericht Passau
- Anschrift
- Arbeitsgericht Passau
Eggendobl 4
94034 Passau
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 851 95949-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–11.30 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13–15 Uhr (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
+49 851 95949-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-pa.bayern.de
- Fax
- +49 851 95949-149
- Postanschrift
- Postfach 1112
94001 Passau - Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Osterhofen zuständig?
Für Osterhofen ist das Arbeitsgericht Passau zuständig, Eggendobl 4, 94034 Passau, Telefon +49 851 95949-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Osterhofen geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Passau ist Mo–Fr 9–11.30 Uhr, Mo–Do zusätzlich 13–15 Uhr (nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) erreichbar.