Landau a. d. Isar · Landkreis Dingolfing-Landau · 14.801 Einwohner
Arbeitsgericht für Landau a. d. Isar
Zuständig ist das Arbeitsgericht Regensburg mit Sitz in Regensburg.
Arbeitsgericht Regensburg
- Anschrift
- Arbeitsgericht Regensburg
Bertoldstraße 2
93047 Regensburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 941 5025-0
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Di und Do zusätzlich 14–16 Uhr; Telefonauskunft Mo–Fr 9–11 Uhr
+49 941 5025-323 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbg-r.bayern.de
- Fax
- +49 941 5025-300
- Postanschrift
- Postfach 110162
93014 Regensburg - Website des Gerichts
- arbg.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Landau a. d. Isar zuständig?
Für Landau a. d. Isar ist das Arbeitsgericht Regensburg zuständig, Bertoldstraße 2, 93047 Regensburg, Telefon +49 941 5025-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Landau a. d. Isar geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Regensburg ist Mo–Fr 8–12 Uhr, Di und Do zusätzlich 14–16 Uhr; Telefonauskunft Mo–Fr 9–11 Uhr erreichbar.