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Sachsen

Arbeitsgericht Leipzig

Zuständig für 61 Städte und Gemeinden mit rund 1.071.399 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Leipzig
Erich-Weinert-Straße 18
04105 Leipzig
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Servicezeiten
Mo, Mi, Do 8–15:30 Uhr; Di 8–17 Uhr; Fr 8–14:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di 8:30–11:30 und 13–16:30 Uhr; Fr 8:30–11:30 Uhr (Di zwischen 11:30 und 13 Uhr kein Aufruf)
+49 341 595-60
Fax
+49 341 595-6849
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Leipzig zuständig, festgelegt in § 3 Sächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Leipzig?

Anschrift: Erich-Weinert-Straße 18, 04105 Leipzig. Telefon: +49 341 595-60. Servicezeiten: Mo, Mi, Do 8–15:30 Uhr; Di 8–17 Uhr; Fr 8–14:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgl.justiz.sachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Leipzig zuständig?

Für 61 Städte und Gemeinden, darunter Leipzig, Grimma, Delitzsch, Markkleeberg, Borna, Torgau, Schkeuditz, Eilenburg und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Leipzig eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di 8:30–11:30 und 13–16:30 Uhr; Fr 8:30–11:30 Uhr (Di zwischen 11:30 und 13 Uhr kein Aufruf). Telefon: +49 341 595-60. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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