Markranstädt · Landkreis Leipzig · 16.194 Einwohner
Arbeitsgericht für Markranstädt
Zuständig ist das Arbeitsgericht Leipzig mit Sitz in Leipzig.
Arbeitsgericht Leipzig
- Anschrift
- Arbeitsgericht Leipzig
Erich-Weinert-Straße 18
04105 Leipzig
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 341 595-60
- Servicezeiten
- Mo, Mi, Do 8–15:30 Uhr; Di 8–17 Uhr; Fr 8–14:30 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Di 8:30–11:30 und 13–16:30 Uhr; Fr 8:30–11:30 Uhr (Di zwischen 11:30 und 13 Uhr kein Aufruf)
+49 341 595-60 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbgl.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 341 595-6849
- Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Markranstädt zuständig?
Für Markranstädt ist das Arbeitsgericht Leipzig zuständig, Erich-Weinert-Straße 18, 04105 Leipzig, Telefon +49 341 595-60.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Markranstädt geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Leipzig ist Di 8:30–11:30 und 13–16:30 Uhr; Fr 8:30–11:30 Uhr (Di zwischen 11:30 und 13 Uhr kein Aufruf) erreichbar.