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Thüringen

Arbeitsgericht Gera

Zuständig für 249 Städte und Gemeinden mit rund 647.336 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Gera
Schloßstraße 24
07545 Gera
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Servicezeiten
Justizzentrum (Haus 2) Mo–Do 8:30–12 und 13–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di und Do 9–11 und 14–15 Uhr sowie nach Vereinbarung (Haus 7)
+49 361 573543-732
Fax
+49 361 573543-777
Website des Gerichts
arbeitsgerichte.thueringen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Gera zuständig, festgelegt in § 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Gera?

Anschrift: Schloßstraße 24, 07545 Gera. Telefon: +49 361 573544-000. Servicezeiten: Justizzentrum (Haus 2) Mo–Do 8:30–12 und 13–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr. E-Mail (Poststelle): abger.poststelle@justiz.thueringen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Gera zuständig?

Für 249 Städte und Gemeinden, darunter Jena, Gera, Altenburg, Saalfeld/Saale, Rudolstadt, Greiz, Zeulenroda-Triebes, Schmölln und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Gera eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Di und Do 9–11 und 14–15 Uhr sowie nach Vereinbarung (Haus 7). Telefon: +49 361 573543-732. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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