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Zeulenroda-Triebes · Landkreis Greiz · 15.677 Einwohner

Arbeitsgericht für Zeulenroda-Triebes

Zuständig ist das Arbeitsgericht Gera mit Sitz in Gera.

Arbeitsgericht Gera

Anschrift
Arbeitsgericht Gera
Schloßstraße 24
07545 Gera
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Servicezeiten
Justizzentrum (Haus 2) Mo–Do 8:30–12 und 13–15:30 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr
Rechtsantragstelle
Di und Do 9–11 und 14–15 Uhr sowie nach Vereinbarung (Haus 7)
+49 361 573543-732
Fax
+49 361 573543-777
Website des Gerichts
arbeitsgerichte.thueringen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Zeulenroda-Triebes zuständig?

Für Zeulenroda-Triebes ist das Arbeitsgericht Gera zuständig, Schloßstraße 24, 07545 Gera, Telefon +49 361 573544-000.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Zeulenroda-Triebes geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Gera ist Di und Do 9–11 und 14–15 Uhr sowie nach Vereinbarung (Haus 7) erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Gera