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Sachsen

Arbeitsgericht Chemnitz

Zuständig für 112 Städte und Gemeinden mit rund 860.443 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 54
09112 Chemnitz
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Rechtsantragstelle
Mo 9–11:30 Uhr; Di 9–11:30 und 13:30–15:30 Uhr; Do 9–11:30 Uhr; Fr 9–11:30 Uhr
+49 371 453-7101
Fax
+49 371 453-7157
Postanschrift
Postfach 6 28
09006 Chemnitz
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Chemnitz zuständig, festgelegt in § 3 Sächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Chemnitz?

Anschrift: Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz. Telefon: +49 371 453-7101. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgc.justiz.sachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Chemnitz zuständig?

Für 112 Städte und Gemeinden, darunter Chemnitz, Freiberg, Döbeln, Aue-Bad Schlema, Annaberg-Buchholz, Marienberg, Schwarzenberg/Erzgeb., Mittweida und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Chemnitz eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo 9–11:30 Uhr; Di 9–11:30 und 13:30–15:30 Uhr; Do 9–11:30 Uhr; Fr 9–11:30 Uhr. Telefon: +49 371 453-7101. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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