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Sachsen

Arbeitsgericht Dresden

Zuständig für 65 Städte und Gemeinden mit rund 1.048.121 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
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Rechtsantragstelle
Mo, Do, Fr 9–12 Uhr; Di 9–12 und 13–16:30 Uhr
+49 351 446-5299
Fax
+49 351 446-5205
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Dresden zuständig, festgelegt in § 3 Sächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Dresden?

Anschrift: Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden. Telefon: +49 351 446-5299. E-Mail (Poststelle): poststelle@arbgdd.justiz.sachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Dresden zuständig?

Für 65 Städte und Gemeinden, darunter Dresden, Pirna, Freital, Radebeul, Riesa, Meißen, Coswig, Großenhain und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Dresden eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Do, Fr 9–12 Uhr; Di 9–12 und 13–16:30 Uhr. Telefon: +49 351 446-5299. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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