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Brandenburg

Arbeitsgericht Cottbus

Zuständig für 125 Städte und Gemeinden mit rund 589.311 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Cottbus
Vom-Stein-Straße 28
03050 Cottbus
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Servicezeiten
Geschäftsstelle Mo–Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo und Mi 13–15 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 355 49913110
Fax
+49 355 49913239
Website des Gerichts
arbgb.brandenburg.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Cottbus zuständig, festgelegt in § 2 Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Cottbus?

Anschrift: Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus. Telefon: +49 355 49913110. Servicezeiten: Geschäftsstelle Mo–Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle.cb@arbg.brandenburg.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Cottbus zuständig?

Für 125 Städte und Gemeinden, darunter Cottbus/Chóśebuz, Königs Wusterhausen, Senftenberg/Zły Komorow, Spremberg/Grodk, Schönefeld, Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Guben, Lübbenau/Spreewald und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Cottbus eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo und Mi 13–15 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr; Fr 9–12 Uhr. Telefon: +49 355 49913110. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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