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Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) · Landkreis Spree-Neiße · 17.155 Einwohner

Arbeitsgericht für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Zuständig ist das Arbeitsgericht Cottbus mit Sitz in Cottbus.

Arbeitsgericht Cottbus

Anschrift
Arbeitsgericht Cottbus
Vom-Stein-Straße 28
03050 Cottbus
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Servicezeiten
Geschäftsstelle Mo–Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo und Mi 13–15 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 355 49913110
Fax
+49 355 49913239
Website des Gerichts
arbgb.brandenburg.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) zuständig?

Für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) ist das Arbeitsgericht Cottbus zuständig, Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus, Telefon +49 355 49913110.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Cottbus ist Mo und Mi 13–15 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr; Fr 9–12 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Cottbus