Guben · Landkreis Spree-Neiße · 15.794 Einwohner
Arbeitsgericht für Guben
Zuständig ist das Arbeitsgericht Cottbus mit Sitz in Cottbus.
Arbeitsgericht Cottbus
- Anschrift
- Arbeitsgericht Cottbus
Vom-Stein-Straße 28
03050 Cottbus
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 355 49913110
- Servicezeiten
- Geschäftsstelle Mo–Do 9–12 und 13–15 Uhr, Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo und Mi 13–15 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr; Fr 9–12 Uhr
+49 355 49913110 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle.cb@arbg.brandenburg.de
- Fax
- +49 355 49913239
- Website des Gerichts
- arbgb.brandenburg.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Guben zuständig?
Für Guben ist das Arbeitsgericht Cottbus zuständig, Vom-Stein-Straße 28, 03050 Cottbus, Telefon +49 355 49913110.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Guben geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Cottbus ist Mo und Mi 13–15 Uhr; Di und Do 9–12 und 13–15 Uhr; Fr 9–12 Uhr erreichbar.