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Neustadt in Sachsen · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 11.810 Einwohner

Arbeitsgericht für Neustadt in Sachsen

Zuständig ist das Arbeitsgericht Dresden mit Sitz in Dresden.

Arbeitsgericht Dresden

Anschrift
Arbeitsgericht Dresden
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
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Rechtsantragstelle
Mo, Do, Fr 9–12 Uhr; Di 9–12 und 13–16:30 Uhr
+49 351 446-5299
Fax
+49 351 446-5205
Website des Gerichts
justiz.sachsen.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für Neustadt in Sachsen zuständig?

Für Neustadt in Sachsen ist das Arbeitsgericht Dresden zuständig, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden, Telefon +49 351 446-5299.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Neustadt in Sachsen geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Dresden ist Mo, Do, Fr 9–12 Uhr; Di 9–12 und 13–16:30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Arbeitsgericht Dresden