Stollberg/Erzgeb. · Erzgebirgskreis · 11.127 Einwohner
Arbeitsgericht für Stollberg/Erzgeb.
Zuständig ist das Arbeitsgericht Chemnitz mit Sitz in Chemnitz.
Arbeitsgericht Chemnitz
- Anschrift
- Arbeitsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 54
09112 Chemnitz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 371 453-7101
- Rechtsantragstelle
- Mo 9–11:30 Uhr; Di 9–11:30 und 13:30–15:30 Uhr; Do 9–11:30 Uhr; Fr 9–11:30 Uhr
+49 371 453-7101 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@arbgc.justiz.sachsen.de
- Fax
- +49 371 453-7157
- Postanschrift
- Postfach 6 28
09006 Chemnitz - Website des Gerichts
- justiz.sachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
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Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Stollberg/Erzgeb. zuständig?
Für Stollberg/Erzgeb. ist das Arbeitsgericht Chemnitz zuständig, Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz, Telefon +49 371 453-7101.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Stollberg/Erzgeb. geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Chemnitz ist Mo 9–11:30 Uhr; Di 9–11:30 und 13:30–15:30 Uhr; Do 9–11:30 Uhr; Fr 9–11:30 Uhr erreichbar.