Bückeburg · Landkreis Schaumburg · 19.221 Einwohner
Arbeitsgericht für Bückeburg
Zuständig ist das Arbeitsgericht Hameln mit Sitz in Hameln.
Arbeitsgericht Hameln
- Anschrift
- Arbeitsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5151 796-600
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 9–12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
+49 5151 796-600 - E-Mail (Poststelle)
- arhm-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-33500
- Postanschrift
- Postfach 10 01 17
31751 Hameln - Website des Gerichts
- arbeitsgericht-hameln.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Bückeburg zuständig?
Für Bückeburg ist das Arbeitsgericht Hameln zuständig, Zehnthof 1, 31785 Hameln, Telefon +49 5151 796-600.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Bückeburg geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Hameln ist Mo–Fr 9–12 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.