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Niedersachsen

Arbeitsgericht Hannover

Zuständig für 21 Städte und Gemeinden mit rund 1.140.888 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
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Servicezeiten
Telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 9–12 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe (Terminanfragen Mo–Fr 9–12 Uhr)
+49 511 89750-744
Fax
+49 5141 5937-31200
Postanschrift
Postfach 04 40
30004 Hannover

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Hannover zuständig, festgelegt in § 92 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Hannover?

Anschrift: Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover. Telefon: +49 511 89750-0. Servicezeiten: Telefonisch Mo–Fr 9–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): arh-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Hannover zuständig?

Für 21 Städte und Gemeinden, darunter Hannover, Garbsen, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, Lehrte, Laatzen, Wunstorf, Seelze und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Hannover eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr, nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe (Terminanfragen Mo–Fr 9–12 Uhr). Telefon: +49 511 89750-744. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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