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Niedersachsen

Arbeitsgericht Celle

Zuständig für 44 Städte und Gemeinden mit rund 313.770 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Celle
Im Werder 11
29221 Celle
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Servicezeiten
Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Rechtsantragstelle
+49 5141 9246-0
Fax
+49 5141 5937-32600
Postanschrift
Postfach 33 69
29223 Celle

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Celle zuständig, festgelegt in § 92 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Celle?

Anschrift: Im Werder 11, 29221 Celle. Telefon: +49 5141 9246-0. Servicezeiten: Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–12 Uhr. E-Mail (Poststelle): arce-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Celle zuständig?

Für 44 Städte und Gemeinden, darunter Celle, Walsrode, Soltau, Schneverdingen, Munster, Bergen, Bad Fallingbostel, Winsen (Aller) und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Celle eine Rechtsantragstelle?

Ja. Telefon: +49 5141 9246-0. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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