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Niedersachsen

Arbeitsgericht Nienburg (Weser)

Zuständig für 81 Städte und Gemeinden mit rund 342.670 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Arbeitsgericht Nienburg (Weser)
Berliner Ring 98
31582 Nienburg (Weser)
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Rechtsantragstelle
Mo, Di, Do 9–12 Uhr
+49 5021 6075-400
Fax
+49 5141 5937-34500

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) zuständig, festgelegt in § 92 Niedersächsisches Justizgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Arbeitsgericht Nienburg (Weser)?

Anschrift: Berliner Ring 98, 31582 Nienburg (Weser). Telefon: +49 5021 6075-400. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr (ohne Terminvereinbarung). E-Mail (Poststelle): arni-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) zuständig?

Für 81 Städte und Gemeinden, darunter Stuhr, Nienburg (Weser), Weyhe, Syke, Diepholz, Bassum, Sulingen, Twistringen und weitere.

Hat das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Di, Do 9–12 Uhr. Telefon: +49 5021 6075-400. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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