Syke · Landkreis Diepholz · 25.270 Einwohner
Arbeitsgericht für Syke
Zuständig ist das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) mit Sitz in Nienburg (Weser).
Arbeitsgericht Nienburg (Weser)
- Anschrift
- Arbeitsgericht Nienburg (Weser)
Berliner Ring 98
31582 Nienburg (Weser)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5021 6075-400
- Servicezeiten
- Mo–Fr 9–12 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
- Rechtsantragstelle
- Mo, Di, Do 9–12 Uhr
+49 5021 6075-400 - E-Mail (Poststelle)
- arni-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Fax
- +49 5141 5937-34500
- Website des Gerichts
- arbeitsgericht-nienburg.niedersachsen.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage
Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG).
Ratgeber lesenKlage ohne Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Die Rechtsantragstelle nimmt Klagen zu Protokoll.
Ratgeber lesenKosten
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG).
Ratgeber lesenGütetermin
Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor dem vorsitzenden Richter (§ 54 ArbGG). Viele Fälle enden dort mit einem Vergleich.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Arbeitsgericht ist für Syke zuständig?
Für Syke ist das Arbeitsgericht Nienburg (Weser) zuständig, Berliner Ring 98, 31582 Nienburg (Weser), Telefon +49 5021 6075-400.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Syke geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgericht Nienburg (Weser) ist Mo, Di, Do 9–12 Uhr erreichbar.